Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sales On Demand durch MarketReach GmbH

A) Unsere AGB sind ein fester Bestandteil jedes Vertrags und gelten automatisch bei Vertragsabschluss. Die 'Sales on Demand Call Agent Vereinbarung' hat Vorrang bei Abweichungen.

B) Unsere Agents dürfen nur für die vereinbarte Arbeit eingesetzt werden. Der Auftraggeber sorgt für Arbeitssicherheit und Einhaltung des Arbeitsgesetzes.

C) Unbefristete Verträge können jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen (ab dem 2. Monat) bzw. 60 Tagen (ab dem 6. Monat) gekündigt werden.

D) Änderungen am Einsatzort, Stundenplan oder Aufgabenbereich des Agents müssen uns sofort mitgeteilt werden.

E) Der Auftraggeber überprüft zu Beginn, ob der Agent den Anforderungen entspricht.

F) Der Agent muss interne Vorschriften des Auftraggebers beachten und über alles, was ihm dort bekannt wird, Stillschweigen bewahren. Der Auftraggeber ist für Schäden durch den Agent verantwortlich; wir übernehmen keine Haftung.

G) Die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Agents erfolgt nur über offizielle Kanäle. Direkte  Zahlungen oder Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Agent sind während des Einsatzes und für drei Jahre danach untersagt. Bei Verstössen droht eine Konventionalstrafe von 10'000 CHF pro eingesetztem Agent und Auftrag.

H) Arbeitszeiten sind einzuhalten. Überstunden müssen schriftlich vereinbart werden. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der Überzeitregelungen verantwortlich.

I) Bei Zahlungsverzug gilt ein Verzugszins von 5%. Bei Verzug darf MarketReach GmbH den Vertrag sofort kündigen und Kosten für Vorleistungen und Personalplanung berechnen. Gegenrechnungen sind nicht zulässig.

J) Wenn ein Auftrag nach erteilter Zusage aus Gründen, die beim Auftraggeber liegen, verzögert wird oder ausfällt, trägt der Auftraggeber sämtliche daraus resultierenden Kosten. Dazu zählen insbesondere die Vergütung für bereits eingeplante Agents und entgangene Einnahmen.

K) Der Auftraggeber stellt notwendige Ressourcen wie Telefonie und CRM für den Agent bereit.

L) Der Auftraggeber gewährt dem Agenten bei einem durchgehenden Einsatz von mindestens drei Monaten 20 bezahlte Urlaubstage pro Jahr, wobei diese Tage entsprechend der Einsatzdauer anteilig berechnet werden.

M) Fehlzeiten des Agents sind während des Einsatzes nach Möglichkeit nachzuholen. Ist dies nicht machbar, erfolgt die Kompensation nach Einsatzende. Kann der Agent die Fehlzeiten nicht ausgleichen oder den Einsatz nicht antreten, stellt MarketReach GmbH adäquaten Ersatz.

N) Für unbefristete Einsätze und Ganzmonatseinsätze gilt folgende Abrechnungsmethode: Ein Monat wird mit 21.67 Arbeitstagen berechnet, was von einer 5-Tage-Arbeitswoche ausgeht und mögliche Abweichungen aufgrund der Monatslängen berücksichtigt. Dies berücksichtigt auch die durchschnittlichen Schweizer Feiertage (9 Tage pro Jahr). Die genaue Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Tage eines Monats wird individuell festgelegt.


O) Gerichtsstand ist der Sitz von MarketReach GmbH. Wir behalten uns vor, Klagen auch am Sitz des Auftraggebers zu erheben.

 

Version vom 07.02.2024

Eine aktuelle Version der AGB kann online unter https://kontaktkompass.ch/pages/agbsalesondemand eingesehen werden.

anmeldung newsletter